Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?


Kurz erklärt:
Die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer richtet sich nach Art des Unternehmens und der Mitarbeiterzahl. In Verwaltungsbetrieben sind mindestens 5%, in Produktionsbetrieben mindestens 10% der Beschäftigten als Ersthelfer auszubilden.

Definition:
Betriebliche Ersthelfer sind Mitarbeitende, die nach DGUV-Vorgaben ausgebildet sind, um bei Arbeitsunfällen oder akuten Erkrankungen Erste Hilfe zu leisten.

Gesetzliche Vorgaben einfach erklärt


In jedem Unternehmen kann es jederzeit zu einem medizinischen Notfall kommen – sei es durch einen Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder einen Kreislaufzusammenbruch.


Damit im Ernstfall schnell und richtig gehandelt wird, schreibt der Gesetzgeber vor, dass ausreichend betriebliche Ersthelfer vorhanden sein müssen.


Doch wie viele Ersthelfer sind tatsächlich vorgeschrieben?

Welche Regeln gelten?

Und wer übernimmt die Kosten für die Ausbildung?


In diesem Ratgeber finden Sie die Antworten – verständlich und praxisnah erklärt.



Gesetzliche Grundlage



Die Pflicht zur Ausbildung betrieblicher Ersthelfer ergibt sich aus mehreren Vorschriften:


  • Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG)
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • DGUV Regel 100-001



Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung festzulegen und ausreichend geschulte Personen zu benennen.




Wie viele Ersthelfer sind vorgeschrieben?



Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach Art des Betriebs und der Anzahl der Beschäftigten.



Verwaltungs- und Handelsbetriebe



  • bis 20 Beschäftigte: mindestens 1 Ersthelfer
  • mehr als 20 Beschäftigte: mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten




Produktions- und Handwerksbetriebe



  • bis 20 Beschäftigte: mindestens 1 Ersthelfer
  • mehr als 20 Beschäftigte: mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten




Baustellen



Auf Baustellen gelten besondere Regelungen.

Hier sind in der Regel mindestens 10 % der Beschäftigten als Ersthelfer auszubilden.




Besonderheiten im Arbeitsalltag



Bei der Berechnung müssen zusätzlich berücksichtigt werden:


  • Schichtbetrieb
  • Urlaub und Krankheit
  • Außen- oder Alleinarbeit
  • große Betriebsgelände
  • mehrere Stockwerke



In der Praxis bedeutet das häufig, dass mehr Ersthelfer ausgebildet werden müssen als rechnerisch notwendig.





Wie läuft die Ausbildung zum Ersthelfer ab?



Die Ausbildung umfasst:


  • 9 Unterrichtseinheiten
  • Dauer: ca. 7,5 Stunden
  • praxisnahe Übungen
  • bundesweit gültige Teilnahmebescheinigung



Die Qualifikation ist 2 Jahre gültig und muss anschließend aufgefrischt werden.




Wer übernimmt die Kosten für die Ausbildung?



Für betriebliche Ersthelfer gilt:


 Die Kosten werden in der Regel vollständig von der

zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen.


Voraussetzungen:


  • Ausbildung bei einem anerkannten Ausbildungsträger
  • Schulung nach DGUV-Grundsätzen
  • ordnungsgemäße Teilnehmerdokumentation



Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den

Fördermöglichkeiten & AZAV-Zulassung.



Häufige Fehler in Unternehmen



In der Praxis treten immer wieder folgende Probleme auf:


  • zu wenige ausgebildete Ersthelfer
  • abgelaufene Schulungen
  • fehlende Vertretung bei Urlaub oder Krankheit
  • keine Dokumentation der Ersthelfer
  • fehlende regelmäßige Unterweisung



Diese Mängel können bei Begehungen durch Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden beanstandet werden.




Warum regelmäßige Schulungen wichtig sind



Regelmäßige Erste-Hilfe-Ausbildungen sorgen für:


  • Handlungssicherheit im Ernstfall
  • klare Zuständigkeiten
  • reduzierte Ausfallzeiten
  • rechtliche Absicherung des Arbeitgebers
  • mehr Sicherheit für alle Beschäftigten





Unsere Qualitätsstandards



Emergency Experts ist ein AZAV-zugelassener Bildungsträger nach §178 SGB III

und Mitglied im German Resuscitation Council (GRC).


Unsere Erste-Hilfe-Schulungen orientieren sich an:


  • aktuellen ERC-Leitlinien
  • DGUV-Vorgaben
  • praxisnahen Trainingskonzepten



Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite: Zertifizierung & Mitgliedschaften





Fazit



Die ausreichende Anzahl an Ersthelfern ist gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes.


Wer rechtzeitig plant, Schulungen regelmäßig durchführt und Vertretungen berücksichtigt, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern sorgt aktiv für mehr Sicherheit im Unternehmen.





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Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb


Häufige Fragen


Wie viele Ersthelfer sind gesetzlich vorgeschrieben?



Die Anzahl richtet sich nach der Betriebsart und der Mitarbeiterzahl. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen mindestens 5 % der Beschäftigten, in Produktionsbetrieben mindestens 10 % als Ersthelfer ausgebildet sein.



Zählen Teilzeitkräfte mit?



Ja. Teilzeit- und Minijob-Mitarbeitende zählen vollständig zur Beschäftigtenzahl und müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.



Müssen Ersatz-Ersthelfer eingeplant werden?



Ja. Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb müssen berücksichtigt werden. In der Praxis sollten daher mehr Ersthelfer ausgebildet sein als rechnerisch erforderlich.



Wie lange ist die Ersthelfer-Ausbildung gültig?



Die Ausbildung ist zwei Jahre gültig. Danach ist eine Fortbildung erforderlich.



Wer übernimmt die Kosten für die Ausbildung?



Die Kosten werden in der Regel vollständig von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Ersten Hilfe und zum Notfallmanagement.



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