Muss ich bei jedem Arbeitsunfall einen Rettungswagen rufen?



Arbeitsunfälle können jederzeit und in jedem Unternehmen passieren. Viele Verantwortliche fragen sich, wie sie im Ernstfall richtig reagieren. Eine der häufigsten Unsicherheiten: Muss bei jedem Arbeitsunfall sofort ein Rettungswagen gerufen werden? Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine klare Orientierung und zeigt, worauf Sie achten sollten.


Wann ist ein Rettungswagen notwendig?


Nicht jeder Arbeitsunfall erfordert einen Rettungswagen. Entscheidend ist die Schwere der Verletzung und die Situation vor Ort. Folgende Fälle machen den Einsatz eines Rettungswagens erforderlich:

  1. Lebensbedrohliche Verletzungen: Zum Beispiel starke Blutungen, Bewusstlosigkeit, Atemnot, schwere Verbrennungen oder Herz-Kreislauf-Stillstand.
  2. Schwere Unfälle mit unklarer Lage: Wenn Sie nicht sicher sind, ob innere Verletzungen oder schwere Folgeschäden vorliegen.
  3. Akute Verschlechterung des Zustands: Auch wenn die Verletzung zunächst harmlos wirkt, sich aber der Zustand der betroffenen Person verschlechtert.
  4. Mehrere Verletzte: Bei Unfällen mit mehreren Betroffenen ist schnelle professionelle Hilfe notwendig.


Beispiele für typische Situationen

Rettungswagen rufen:

  1. Sturz aus größerer Höhe mit Verdacht auf Knochenbrüche oder innere Verletzungen
  2. Stromunfall mit Bewusstlosigkeit
  3. Starke Verbrennungen
  4. Herzinfarkt oder Schlaganfall am Arbeitsplatz

Kein Rettungswagen erforderlich:

  1. Kleine Schnittwunden, die sich vor Ort versorgen lassen
  2. Leichte Prellungen oder Verstauchungen ohne weitere Symptome
  3. Oberflächliche Schürfwunden


In diesen Fällen reicht oft die Erste Hilfe durch geschulte Mitarbeitende und ggf. der Besuch bei einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt.


Was tun bei Unsicherheit?

Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel den Rettungsdienst rufen als einmal zu wenig. Die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden stehen immer an erster Stelle. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Rettungswagen notwendig ist, können Sie sich an die Notrufnummer 112 wenden und die Situation schildern. Die Leitstelle hilft Ihnen bei der Einschätzung und entscheidet, welche Maßnahmen eingeleitet werden.


Rolle der Ersten Hilfe und der Betriebssanitäter

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, für ausreichend geschulte Ersthelfende zu sorgen. Bei größeren Betrieben oder erhöhter Gefährdungslage sind Betriebssanitäter vorgeschrieben. Sie leisten die Erstversorgung und können die Lage besser einschätzen. Ihre Aufgabe ist es, die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten und ggf. den Rettungsdienst zu alarmieren.


Meldepflicht und weitere Schritte

Jeder Arbeitsunfall muss dokumentiert und – bei meldepflichtigen Unfällen – der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Nach der Erstversorgung sollte die verletzte Person einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt vorgestellt werden, auch wenn kein Rettungswagen im Einsatz war.


Fazit

Sie müssen nicht bei jedem Arbeitsunfall einen Rettungswagen rufen. Entscheidend ist die Schwere der Verletzung. Bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Unfällen ist der Rettungsdienst unverzichtbar. Im Zweifel immer die 112 wählen und auf die Einschätzung der Leitstelle vertrauen. Durch regelmäßiges Notfalltraining und klare Abläufe im Notfallmanagement sind Sie optimal vorbereitet.


Notfallnummern:

  1. Rettungsdienst: 112
  2. Durchgangsärztin oder Durchgangsarzt: Kontakt über Berufsgenossenschaft oder Aushang im Betrieb


Tipp: Halten Sie Notfallnummern und Informationen zu Erste Hilfe und Notfallmanagement stets griffbereit. Schulen Sie Mitarbeitende regelmäßig in Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe.


Weiterführende Informationen und passende Dienstleistungen

Weitere Ratgeberartikel:


Unsere Dienstleistungen für Ihre Sicherheit:


Tipp: Mit regelmäßigen Schulungen und klaren Abläufen stärken Sie die Sicherheit im Betrieb und erfüllen gesetzliche Vorgaben.




Fachlich geprüft durch Emergency Experts GmbH
Ausbilder mit Erfahrung aus Rettungsdienst, Notfallmedizin und betrieblicher Ausbildung.
DGUV-konforme Schulungen · AZAV-zugelassener Bildungsträger · Mitglied im German Resuscitation Council (GRC)




Weitere Links zum Thema:
Erste Hilfe Kurs Mannheim
Reanimation bei Herzstillstand
AED im Unternehmen
Herzinfarkt erkennen

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Rettungswagen bei Arbeitsunfällen