AED im Unternehmen – Pflicht oder Empfehlung?


Kurz erklärt:
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Anschaffung eines AED besteht nicht. Ob ein Defibrillator erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Rahmenbedingungen.

Definition:
Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein medizinisches Gerät zur Behandlung lebensbedrohlicher Herzrythmusstörungen durch elektrische Defibrillation.

Ein automatisierter externer Defibrillator (AED) kann im Notfall Leben retten.

Bei einem plötzlichen Herzstillstand entscheidet jede Minute über die Überlebenschance.


Viele Arbeitgeber stellen sich deshalb die Frage:


Ist ein AED im Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben – oder lediglich eine Empfehlung?


In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben gelten, wann ein AED dringend empfohlen wird und worauf Unternehmen achten sollten.





Gibt es eine gesetzliche Pflicht für einen AED?



Kurz gesagt:

Nein – eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Anschaffung eines AED besteht derzeit nicht.


Allerdings ergeben sich aus verschiedenen Vorschriften klare Empfehlungen und Verpflichtungen zur Gefährdungsbeurteilung, unter anderem aus:


  • Arbeitsschutzgesetz (§ 5 und § 10 ArbSchG)
  • DGUV Vorschchrift 1
  • Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.3)



Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Ersten Hilfe festzulegen.


Ob dazu ein AED gehört, ergibt sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung.




Wann ist ein AED im Unternehmen dringend zu empfehlen?



Ein AED wird besonders empfohlen bei:


  • großen Betriebsflächen
  • mehreren Stockwerken
  • hoher Mitarbeiterzahl
  • Publikumsverkehr
  • körperlich belastender Tätigkeit
  • erhöhter kardiovaskulärer Gefährdung
  • langen Rettungsdienst-Eintreffzeiten



In diesen Fällen kann ein AED entscheidend zur Erfüllung der Fürsorgepflicht beitragen.




Typische Einsatzbereiche für AEDs



  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Bürogebäude und Verwaltungsstandorte
  • Einkaufszentren
  • Sportstätten
  • Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
  • Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Veranstaltungsflächen




Welche Vorteile bietet ein AED?



Ein AED ermöglicht:


  • schnelle Defibrillation vor Eintreffen des Rettungsdienstes
  • sprachgeführte Benutzerunterstützung
  • sichere Anwendung auch durch Laien
  • automatische Rhythmusanalyse
  • deutliche Erhöhung der Überlebenswahrscheinlichkeit



Studien zeigen:

Jede Minute früher Defibrillation erhöht die Überlebenschance um bis zu 10 %.




Wer darf einen AED benutzen?



In Deutschland gilt:


 Jeder darf einen AED anwenden.


  • keine medizinische Ausbildung erforderlich
  • Geräte führen Schritt für Schritt durch die Maßnahmen
  • rechtlicher Schutz bei Hilfeleistung besteht



Ein AED gibt nur dann einen Schock frei, wenn er medizinisch notwendig ist.




Reicht ein AED ohne Schulung aus?



Ein AED ist selbsterklärend – dennoch ist eine Schulung dringend zu empfehlen.


Ersthelfer lernen dabei:


  • frühzeitige Erkennung des Herzstillstands
  • sichere Reanimation
  • richtige Elektrodenplatzierung
  • Teamarbeit im Notfall
  • Einbindung in den betrieblichen Notfallplan



Ein AED entfaltet seinen vollen Nutzen nur in Kombination mit Training.



Wartung und Verantwortung



Der Arbeitgeber ist verantwortlich für:


  • regelmäßige Sichtprüfung
  • Kontrolle der Elektroden und Batterie
  • Dokumentation
  • eindeutige Kennzeichnung des Standorts



Der AED sollte jederzeit zugänglich und gut sichtbar angebracht sein.




Kosten für einen AED



Je nach Gerät und Ausstattung liegen die Kosten bei:


  • ca. 900 € – 3.000 € pro Gerät
  • zusätzlich ggf. Wartungs- oder Servicepakete



Viele Unternehmen betrachten den AED als Teil des betrieblichen Notfallmanagements.




Förderung und steuerliche Aspekte



In bestimmten Fällen sind möglich:


  • steuerliche Absetzbarkeit
  • Zuschüsse über Präventionsprogramme
  • Integration in Arbeitsschutzmaßnahmen



Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den

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Unsere Qualitätsstandards



Emergency Experts ist ein AZAV-zugelassener Bildungsträger nach §178 SGB III

und Mitglied im German Resuscitation Council (GRC).


Unsere Schulungen orientieren sich an:




Weitere Informationen finden Sie unter Zertifizierung & Mitgliedschaften.




Fazit



Ein AED ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, stellt jedoch eine zentrale Maßnahme zur Erfüllung der Fürsorgepflicht dar.


In vielen Betrieben kann er im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden.


Ein gut platzierter AED in Kombination mit geschulten Ersthelfern bietet maximale Sicherheit für Mitarbeitende und Besucher.




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Häufige Fragen


Ist ein AED im Unternehmen Pflicht?



Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.



Wer darf einen AED benutzen?



Jede Person darf einen AED anwenden. Das Gerät gibt einen Schock nur dann frei, wenn dieser medizinisch notwendig ist.



Wie viele AEDs braucht ein Betrieb?



Das hängt von Größe, Laufwegen und Gebäudeaufteilung ab. Ziel ist, dass der AED innerhalb weniger Minuten verfügbar ist.



Muss der AED regelmäßig geprüft werden?



Ja. Batterie, Elektroden und Statusanzeige müssen regelmäßig kontrolliert werden.



Ist eine Schulung erforderlich?



Eine Schulung ist nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen, um Hemmungen abzubauen und Abläufe zu trainieren.



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