Erste-Hilfe-Pflicht im Betrieb


Kurz erklärt:
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation sicherzustellen. Grundlage hierfür sind das Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV Vorschrift 1.

Definition:
Die Erste-Hilfe-Plficht im Betrieb beschreibt die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, geeignete organisatorische, personelle und materielle Maßnahmen zur Ersten-Hilfe sicherzustellen.

Gesetzliche Vorgaben nach DGUV einfach erklärt


Ein medizinischer Notfall kann jederzeit auftreten – im Büro, in der Werkhalle oder auf der Baustelle.


Damit Beschäftigte im Ernstfall schnell Hilfe erhalten, schreibt der Gesetzgeber klare Pflichten zur Ersten Hilfe im Betrieb vor.


Doch was genau ist verpflichtend?

Wie viele Ersthelfer braucht ein Unternehmen?

Welche Ausstattung ist vorgeschrieben?


In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben verständlich erklärt.





Gesetzliche Grundlagen der Ersten Hilfe



Die Erste-Hilfe-Pflicht im Betrieb ergibt sich aus mehreren Regelwerken:


  • Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG)
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • DGUV Regel 100-001
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)



Diese verpflichten Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zur Ersten Hilfe festzulegen und umzusetzen.





Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?



Arbeitgeber müssen sicherstellen:


  • ausreichende Anzahl betrieblicher Ersthelfer
  • regelmäßige Ausbildung und Fortbildung
  • geeignete Erste-Hilfe-Ausstattung
  • klare Notfallorganisation
  • regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten



Die Verantwortung bleibt immer beim Arbeitgeber.




Wie viele Ersthelfer sind vorgeschrieben?



Die Anzahl richtet sich nach Betriebsart und Mitarbeiterzahl:



Verwaltungs- und Handelsbetriebe



  • bis 20 Beschäftigte: 1 Ersthelfer
  • über 20 Beschäftigte: mindestens 5 %




Produktions- und Handwerksbetriebe



  • bis 20 Beschäftigte: 1 Ersthelfer
  • über 20 Beschäftigte: mindestens 10 %




Baustellen



  • in der Regel mindestens 10 % der Beschäftigten



 Weitere Details finden Sie in unserem Ratgeber

„Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?“




Ausbildung der Ersthelfer



Die Ausbildung umfasst:


  • 9 Unterrichtseinheiten
  • Dauer ca. 7,5 Stunden
  • praktische Übungen
  • bundesweit gültige Bescheinigung



Die Ausbildung ist alle 2 Jahre aufzufrischen.





Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb



Je nach Art und Größe des Unternehmens müssen vorhanden sein:


  • Verbandkästen nach DIN 13157 / DIN 13169
  • geeignete Rettungsmittel
  • Notrufnummern
  • Erste-Hilfe-Aushänge
  • ggf. AED (Defibrillator)





Ist ein AED Pflicht?



Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht.


Allerdings kann ein AED erforderlich sein, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies ergibt – z. B. bei:


  • großen Betrieben
  • Publikumsverkehr
  • erhöhter körperlicher Belastung
  • langen Rettungsdienst-Eintreffzeiten



Weitere Informationen finden Sie hier:


 AED im Unternehmen – Pflicht oder Empfehlung?




Dokumentation & Organisation



Unternehmen müssen:


  • Ersthelfer benennen
  • Schulungen dokumentieren
  • Prüfintervalle einhalten
  • Notfallabläufe schriftlich festlegen



Diese Unterlagen werden häufig bei BG- oder Behördenbegehungen geprüft.




Wer übernimmt die Kosten?



Für betriebliche Ersthelfer gilt:


 Die Ausbildungskosten werden in der Regel vollständig von der

zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen.


Voraussetzung ist die Schulung bei einem anerkannten Ausbildungsträger.


Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Fördermöglichkeiten




Unsere Qualitätsstandards



Emergency Experts ist ein

AZAV-zugelassener Bildungsträger nach §178 SGB III

und Mitglied im German Resuscitation Council (GRC).


Unsere Schulungen erfolgen nach:


  • aktuellen ERC-Leitlinien
  • DGUV-Vorgaben
  • praxisnahen Trainingskonzepten



Weitere Informationen: Zertifizierung & Mitgliedschaften





Fazit



Die Erste-Hilfe-Pflicht im Betrieb ist klar geregelt und ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes.


Wer ausreichend Ersthelfer ausbildet, das Material aktuell hält und Abläufe regelmäßig trainiert, erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern schützt aktiv Mitarbeitende und Unternehmen.




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Erste-Hilfe-Pflicht im Betrieb


Häufige Fragen


Ist Erste Hilfe im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben?



Ja. Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, Maßnahmen zur Ersten Hilfe sicherzustellen.



Welche Ausstattung muss vorhanden sein?



Mindestens Verbandkästen nach DIN 13157 oder DIN 13169 sowie Notrufnummern und Erste-Hilfe-Aushänge. Je nach Betrieb können zusätzliche Mittel erforderlich sein.



Wie oft müssen Ersthelfer geschult werden?



Die Ausbildung muss spätestens alle zwei Jahre aufgefrischt werden.



Wird die Erste-Hilfe-Pflicht kontrolliert?


Ja. Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden prüfen dies regelmäßig bei Begehungen.



Was passiert bei Verstößen?



Fehlende Erste-Hilfe-Organisation kann zu Auflagen, Bußgeldern oder Haftungsproblemen im Schadensfall führen.



Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Ersten HIlfe und zum Notfallmanagement.

Hier finden Sie unsere Zertifizierungen

Hier finden Sie unsere Fördermöglichkeiten (Bildungsgutschein etc.)




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