Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die BG


Kurz erklärt:

In den meisten Fällen übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für betriebliche Erste-Hilfe-Kurse vollständig. Für Private Kurse oder Führerscheinmaßnahmen gelten separate Regelungen.

Definition:

Die Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse erfolgt in Deutschland überwiegend durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, sofern es sich um betriebliche Ersthelfer handelt. 

Damit die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Diese sind bundesweit einheitlich geregelt und basieren auf dem DGUV-Grundsatz 304-001.


Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:


  •  Der Kurs muss bei einem anerkannten Ausbildungsträger stattfinden
  •  Die Ausbildung muss den DGUV-Vorgaben entsprechen
  •  Jeder Teilnehmer erhält eine offizielle Teilnahmebescheinigung
  •  Der Teilnehmer muss vom Unternehmen als betrieblicher Ersthelfer benannt sein
  •  Die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs darf nicht überschritten werden



Nur wenn diese Punkte erfüllt sind, erfolgt eine vollständige Kostenübernahme.

Anerkannter Ausbildungsträger


Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten ausschließlich bei Schulungen durch zugelassene Ausbildungsstellen.

Emergency Experts Mannheim erfüllt diese Voraussetzungen und ist berechtigt,
Erste-Hilfe-Kurse gemäß DGUV-Richtlinien durchzuführen und abzurechnen.


Keine Vorkasse für Unternehmen notwendig



Bei einer ordnungsgemäßen BG-Abrechnung gilt:

  •  keine Vorauszahlung
  •  keine spätere Erstattung notwendig
  •  kein organisatorischer Aufwand für den Arbeitgeber



Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ausbildungsträger und Berufsgenossenschaft.


Welche Teilnehmer dürfen über die BG abgerechnet werden?

Über die Berufsgenossenschaft abrechenbar sind ausschließlich:

  • betriebliche Ersthelfer
  • Beschäftigte im Unternehmen
  • Mitarbeiter mit gültigem Arbeitsverhältnis



Nicht über die BG abrechenbar sind:

  • Privatpersonen
  • Führerscheinbewerber
  • ehrenamtliche Teilnehmer ohne betrieblichen Bezug


Wie viele Teilnehmer übernimmt die BG?


Je nach Berufsgenossenschaft gelten folgende Richtwerte:

  • mindestens 12 Teilnehmer pro Inhouse-Kurs
  • maximal 20 Teilnehmer pro Kurs



Die genaue Anzahl kann je nach BG leicht variieren.

Gerne prüfen wir vorab, wie viele Ersthelfer für Ihr Unternehmen erforderlich sind und welche Regelungen für Ihre BG gelten.



Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?

Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs übernimmt, hängt von der Branche des Unternehmens ab.

Jeder Betrieb in Deutschland ist automatisch Mitglied bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger.


Häufige Berufsgenossenschaften im Überblick

Je nach Tätigkeitsfeld sind unter anderem folgende Stellen zuständig:

  • BGW – Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • (z. B. Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, medizinische Versorgungszentren)
  • BG Bau – Baugewerbe und baunahe Dienstleistungen
  • BGHM – Holz und Metall
  • BG ETEM – Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse
  • BG Handel und Warenlogistik (BGHW)
  • Unfallkasse Baden-Württemberg
  • (z. B. Schulen, Kitas, öffentliche Einrichtungen)


Wo finde ich meine zuständige BG?


Die zuständige Berufsgenossenschaft findest du in der Regel:

  • auf dem BG-Beitragsbescheid
  • in der Mitgliedsnummer des Unternehmens
  • im Schriftverkehr mit der Unfallversicherung
  • über die Buchhaltung oder den Steuerberater



Falls diese Informationen nicht vorliegen, helfen wir gerne weiter.


Wichtig zu wissen

Für jedes Unternehmen gilt:

  •  Es gibt keine freie Wahl der Berufsgenossenschaft
  •  Die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach der Tätigkeit des Betriebs
  •  Die Kostenübernahme erfolgt immer über die zuständige BG oder Unfallkasse


Kostenübernahme trotz unterschiedlicher BGs

Auch wenn Teilnehmer aus verschiedenen Unternehmen kommen, ist eine Abrechnung möglich.

Dabei wird jeder Teilnehmer einzeln seiner jeweiligen Berufsgenossenschaft zugeordnet.

So können auch gemischte Gruppen problemlos geschult werden.


Unser Service für Unternehmen

Auf Wunsch übernehmen wir für dich:


  • Prüfung der zuständigen BG
  • Klärung der Kostenübernahme
  • vollständige BG-Abrechnung
  • korrekte Teilnehmerdokumentation



Damit bleibt der organisatorische Aufwand für dein Unternehmen minimal.

Informationen zu staatlichen Förderprogrammen finden Sie auf unserer Seite zu Fördermöglichkeiten über AZAV-Zulassung.

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